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Chronik des Däumchendrehens
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03.03.99
Tierschutzbericht 1999 der Bundesregierung,
Kapitel IVX, Abschnitt 4.1: |
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Als erfolgversprechende Alternativmethode wurde vom
Umweltbundesamt der vollständige Ersatz des Fischtests im Vollzug der Wassergesetze durch
einen "Fischei-Test" vorgeschlagen. Im Rahmen der gemeinsamen
Bund-Länder-Arbeit wurde inzwischen ein normfähiger Verfahrensansatz entwickelt. Hierbei
werden frisch besamte Eier des Zebrabärblings (Brachydanio rerio) über maximal 48
Stunden den vorgegebenen Abwasserverdünnungen ausgesetzt. Im Gegensatz zum
Zellinientest kann der Fischei-Test den zur Zeit vorgeschriebenen Test an der Goldorfe
vollständig ersetzen. (...)
Für die Normung des Verfahrens als "Biologisches Testverfahren zur
Abwasserüberwachung" hat das Umweltbundesamt 1997 einen Normungsarbeitskreis
eingerichtet (DIN UA 7 AK 6). Bei allein praktischen Erprobungen zum Vergleich des
Fischtests mit dem Fischei-Test an realen Abwasserproben wurde bisher dieselbe
Ansprechempfindlichkeit festgestellt.
Mit der Vorlage der Test-Norm für den "Fischei-Test" kann der Fischtest
in der Abwasserverordnung und im Abwasserabgabengesetz ersatzlos gestrichen werden.
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23.03.01
Tierschutzbericht 2001 der Bundesregierung,
Kapitel IVX, Abschnitt 4.1: |
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Als erfolgversprechende Alternativmethode wurde vom
Umweltbundesamt der vollständige Ersatz des Fischtests im Vollzug der Wassergesetze durch
einen "Fischei-Test" vorgeschlagen. Im Rahmen der gemeinsamen
Bund-Länder-Arbeit wurde inzwischen ein normfähiger Verfahrensansatz entwickelt. Hierbei
werden frisch besamte Eier des Zebrabärblings (Brachydanio rerio) über maximal 48
Stunden den vorgegebenen Abwasserverdünnungen ausgesetzt. Im Gegensatz zum
Zellinientest kann der Fischei-Test den zur Zeit vorgeschriebenen Test an der Goldorfe
vollständig ersetzen. (...)
Für die Normung des Verfahrens als "Biologisches Testverfahren zur
Abwasser-überwachung" hat das Umweltbundesamt 1997 einen Normungsarbeitskreis
eingerichtet (DIN UA 7 AK 6). Bei allein praktischen Erprobungen zum Vergleich des
Fischtests mit dem Fischei-Test an realen Abwasserproben wurde bisher dieselbe
Ansprechempfindlichkeit festgestellt.
Die Auswertung der im Rahmen des Normungsverfahrens vorgeschriebenen Ringtests unter
Beteiligung der Länder und der Industrie ergab sehr gute Resultate sowohl für die
Wiederholbarkeit als auch für die Vergleichbarkeit zwischen den Laboratorien. Geprüft
wurden eine Abwasserprobe und eine Referenzsubstanz (EC50). Verfahrenskenndaten und alle
wesentlichen Ergebnisse der Vergleichsuntersuchungen sind im Validierungspapier zur Norm
dokumentiert
Mit der Vorlage der Test-Norm für den "Fischei-Test" (Januar 2001, DIN)
kann der Fischtest in der Abwasserverordnung und im Abwasserabgabengesetz ersetzt werden.
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01.08.02 |
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Inkrafttreten der Änderung der AbwV, die die Durchführung
des Fischei-Tests anstelle des Fischtests im Hinblick auf den Umweltschutz, nicht jedoch
im Hinblick auf Abwassergebühren, ermöglicht. Am gleichen Tag auch das Inkrafttreten des
neuen Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz.
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26.03.03
Tierschutzbericht 2003 der Bundesregierung,
Kapitel IVX, Abschnitt 4.1: |
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Seit dem 1. September 2001 steht als genormtes alternatives
Verfahren der Fischei-Test (DIN 38415-T 6 Ausgabe September 2001) zur Verfügung. Die
internationale Normung des alternativen Verfahrens Fischei-Test als EN ISO-Standard wurde
eingeleitet. Die Auswertung der im Rahmen des Normungsverfahrens vorgeschriebenen
Ringtests unter Beteiligung der Länder und der Industrie ergab sehr gute Resultate sowohl
für die Wiederholbarkeit als auch für die Vergleichbarkeit zwischen den Laboratorien.
Zur Durchführung des Fischei-Tests werden frisch besamte Eier des Zebrabärblings (Danio
rerio) über 48 Stunden den vorgegebenen Abwasserverdünnungen ausgesetzt. Im
Gegensatz zum Zelllinientest kann der Fischei-Test den Fischtest in der
Abwasserüberwachung (Goldorfentest) vollständig ersetzen. Da der Test darüber
hinaus nur an Fischeiern bzw. Fischembryonen in einem frühen Entwicklungsstadium
durchgeführt wird, handelt es sich um eine Ersatzmethode zum bisherigen Fischtest. Der
Fischei-Test wurde als Testverfahren in der 5. Verordnung zur Änderung der
Abwasserverordnung vom 2. Juli 2002 (BGBl. I S. 2497) verankert, die am 1. August 2002 in
Kraft getreten ist. Mit dieser Verordnung ist in § 6 AbwV auch ein neuer Absatz 4
eingefügt worden, der besagt, dass ein in der wasserrechtlichen Zulassung festgesetzter
Wert für die Fischgiftigkeit GF auch als eingehalten gilt, wenn ein für die
Fischgiftigkeit (Ei) GEI bestimmter Wert den für die Fischgiftigkeit GF festgesetzten
Wert nicht überschreitet.
(...)
Eine Anpassung von Teil B Nr. 7 der Anlage zum Abwasserabgabengesetz ist im Rahmen
der Fünften Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung nicht erfolgt, weil die
Ersetzung des Fischtests durch den Fischei-Test eine Änderung des § 3 und des Teils A
der Anlage erfordert, also nur durch Gesetz möglich ist.
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Kommentar unsereseits: |
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Nach unserer Rechtsauffassung ist die besagte
Gesetzesänderung nicht notwendig, aber auch wenn dem so wäre, ist es ein Armutszeugnis
für eine Regierung, dass sie es seit 2001 (eigentlich noch viel, viel früher) nicht
geschafft hat, das Gesetz entsprechend zu ändern. |
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