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Die Gesetzeslage
Das Tierschutzgesetz verbietet in § 7 (Unerlässlichkeit von Tierversuchen)
Tierversuche, wenn es Verfahren ohne den Einsatz von Tieren gibt. Die Situation sollte
also eigentlich klar sein. Bisher hat aber der Bundesrat lediglich eine Änderung der
Abwasserverordnung (AbwV), die dem Schutz der Umwelt dient, beschlossen, welche die
Möglichkeit eröffnet, den Fisch-Test oder den Fischei-Test
durchzuführen. Es absolut unverständlich und nicht nachvollziehbar, dass in einer
Verordnung die Möglichkeit von Tierversuchen vorgesehen ist, die der Gesetzgeber
eigentlich nicht wünscht.
Doch es kommt noch schlimmer: Das Abwasserabgabengesetz (AbwAG), das die Höhe von
Abwassergebühren regelt, ist bezüglich des Fisch-Tests überhaupt noch nicht geändert.
Eine Änderung ist nicht in Sicht und so sind zur Ermittlung von Abwassergebühren nach
wie vor Tierversuche vorgeschrieben, die zum Schutz der Umwelt gar nicht notwendig sind.
Dabei sind wir der Meinung, dass es einer Novellierung des AbwAG gar nicht bedarf: Das
Gesetz selber enthält eine Klausel, die die Änderung von gewissen Einzelheiten, wie z.B.
des Testverfahrens, auf dem Verordnungswege (mit Zustimmung des Bundesrats) gestattet.
Fazit: Unsere Regierung traut sich nicht oder sie will
einfach nicht! |