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Der Fall Covance
Die undercover aufgenommen Bilder aus dem Münsteraner Tierversuchslabor Covance, die
das ZDF im Dezember 2003 in der Sendung »Frontal 21« ausstrahlte, sorgten für viel
Aufsehen. Die Reaktionen in der Bevölkerung über die schlechten Haltungsbedingungen und
den brutalen Umgang mit den Versuchsaffen waren von Entsetzen und Ablehnung bestimmt.
Bundesweit erstatteten Tierschutzorganisationen und Einzelpersonen Strafanzeige bei der
zuständigen Staatsanwaltschaft Münster wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn ordnete ein Widerrufsverfahren der Erlaubnis zum Halten
von Versuchstieren für Covance an sowie als Erstmaßnahme die Installation von
Videoüberwachungskameras in den Tierställen. Die Fa. Covance wehrte sich über das
Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Münster und bekam in vorläufigen
Entscheidungen zunächst Recht. Endgültige Entscheidungen stehen noch aus. Ministerin
Höhn hatte der Stadt Münster, die für die Durchführung oben genannter Maßnahmen
zuständig ist, »Halbherzigkeit« bei der Vorgehensweise vor Gericht vorgeworfen.
Beim Landgericht Münster erwirkte Covance Verbotsverfügungen gegen Einzelne, um die
Verbreitung der Dokumentaraufnahmen zu stoppen. In den Widerspruchsverfahren urteilte das
Landgericht zugunsten des Unternehmens: Tierversuche und damit verbundene Schmerzen,
Leiden und Schäden der Tiere seien erlaubt und die Filmaufnahmen zeigten alltägliche
Situationen, wie sie in jedem beliebigen Tierversuchslabor vorkommen.
Der Verfassungsrang des Tierschutzes und die grundgesetzlich garantierte Presse- und
Meinungsfreiheit sowie die im Tierschutzgesetz geforderte, möglichst schonende
Durchführung von Tierversuchen schienen kein Thema für die Richter. Ebenso unbeachtet
blieben die vorgelegten Gutachten international anerkannter Primatenexperten (wie Dr. Jane
Goodall) und bislang unveröffentlichtes Bildmaterial, das weitere Verstöße gegen das
Tierschutzgesetz lieferte. Dort dokumentierten z. B. einige Fotos abgefaulte Schwänze von
Affen, denen beim Zuschlagen der Käfigtüren die Schwänze eingeklemmt worden waren.
Kurze Zeit später stellte auch die Staatanwaltschaft Münster das Ermittlungsverfahren
gegen Covance ein, unter anderem mit der Begründung, dass der Gesetzgeber die Latte für
den Tatbestand der Tierquälerei in Bezug auf Tierversuche hoch gelegt habe. Wer die
Bilder von den verhaltensgestörten und gequälten Affen gesehen hat, wird wissen, dass
hier eklatante Fehlentscheidungen zugunsten eines mächtigen Industrieunternehmens
getroffen wurden. Die Möglichkeit jedoch, dass Menschen im Namen der Tiere vor Gericht
ziehen, bleibt ausgeschlossen, da nur klagen kann, wer in seinen eigenen Rechten betroffen
ist. Um die Einhaltung des Tierschutzgesetzes von unabhängigen Gerichten überprüfen
lassen zu können, ist unbedingt ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen
nötig.
Stand: April 2004 |