Das Versuchstier des Jahres 2004:
Der Javaneraffe
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   Menschen für Tierrechte - Tierversuchsgegner Hessen e.V.

   Der Fall Covance

Die undercover aufgenommen Bilder aus dem Münsteraner Tierversuchslabor Covance, die das ZDF im Dezember 2003 in der Sendung »Frontal 21« ausstrahlte, sorgten für viel Aufsehen. Die Reaktionen in der Bevölkerung über die schlechten Haltungsbedingungen und den brutalen Umgang mit den Versuchsaffen waren von Entsetzen und Ablehnung bestimmt. Bundesweit erstatteten Tierschutzorganisationen und Einzelpersonen Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Münster wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn ordnete ein Widerrufsverfahren der Erlaubnis zum Halten von Versuchstieren für Covance an sowie als Erstmaßnahme die Installation von Videoüberwachungskameras in den Tierställen. Die Fa. Covance wehrte sich über das Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Münster und bekam in vorläufigen Entscheidungen zunächst Recht. Endgültige Entscheidungen stehen noch aus. Ministerin Höhn hatte der Stadt Münster, die für die Durchführung oben genannter Maßnahmen zuständig ist, »Halbherzigkeit« bei der Vorgehensweise vor Gericht vorgeworfen.

Beim Landgericht Münster erwirkte Covance Verbotsverfügungen gegen Einzelne, um die Verbreitung der Dokumentaraufnahmen zu stoppen. In den Widerspruchsverfahren urteilte das Landgericht zugunsten des Unternehmens: Tierversuche und damit verbundene Schmerzen, Leiden und Schäden der Tiere seien erlaubt und die Filmaufnahmen zeigten alltägliche Situationen, wie sie in jedem beliebigen Tierversuchslabor vorkommen.

Der Verfassungsrang des Tierschutzes und die grundgesetzlich garantierte Presse- und Meinungsfreiheit sowie die im Tierschutzgesetz geforderte, möglichst schonende Durchführung von Tierversuchen schienen kein Thema für die Richter. Ebenso unbeachtet blieben die vorgelegten Gutachten international anerkannter Primatenexperten (wie Dr. Jane Goodall) und bislang unveröffentlichtes Bildmaterial, das weitere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz lieferte. Dort dokumentierten z. B. einige Fotos abgefaulte Schwänze von Affen, denen beim Zuschlagen der Käfigtüren die Schwänze eingeklemmt worden waren.

Kurze Zeit später stellte auch die Staatanwaltschaft Münster das Ermittlungsverfahren gegen Covance ein, unter anderem mit der Begründung, dass der Gesetzgeber die Latte für den Tatbestand der Tierquälerei in Bezug auf Tierversuche hoch gelegt habe. Wer die Bilder von den verhaltensgestörten und gequälten Affen gesehen hat, wird wissen, dass hier eklatante Fehlentscheidungen zugunsten eines mächtigen Industrieunternehmens getroffen wurden. Die Möglichkeit jedoch, dass Menschen im Namen der Tiere vor Gericht ziehen, bleibt ausgeschlossen, da nur klagen kann, wer in seinen eigenen Rechten betroffen ist. Um die Einhaltung des Tierschutzgesetzes von unabhängigen Gerichten überprüfen lassen zu können, ist unbedingt ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen nötig.

Stand: April 2004