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Die Gesetzeslage
EU-Recht
Da der Konsum von Muscheln und anderen Meerestieren immer wieder zu Vergiftungen
führte, wurden aus Gründen des Verbraucherschutzes in vielen Staaten der Welt
Unbedenklichkeitsprüfungen gesetzlich festgelegt. Praktisch alle schreiben den
"Maus-Bioassay" in verschiedenen Varianten vor. In der EU gilt die Richtlinie
des Rates 91/492/EEC. Diese schreibt einen "biologischen Test" vor, der in der
Kommissions-Entscheidung 2002/225/EC ausgeführt wird: Drei Mäusen wird der
Muschelextrakt in die Bauchhöhle injiziert. Sterben innerhalb von 24 Stunden zwei von
ihnen, wird auf das Vorhandensein von Toxinen geschlossen. Aus der Länge des Todeskampfes
wird die Menge des Giftes berechnet. Sie darf 80 Mikrogramm Gift pro 100g Muschelfleisch
nicht überschreiten.
Die Kommissions-Entscheidung 2002/225/EC erlaubt den Einsatz von tierversuchsfreien
Methoden, wenn diese validiert sind, d.h. wenn sie die gleichen Ergebnisse liefern, wie
der "Maus-Bioassay". Das Problem ist nur, dass der Tierversuch selbst nie
validiert wurde und daher als Vergleich für die sehr viel besseren Methoden gar nicht
geeignet ist. In der wissenschaftlichen Literatur wird er wegen seiner großen
Schwankungen sogar als nicht validierbar beschrieben. Trotz seiner erheblichen Defizite
ist der Mäuseversuch in der Rechtsvorschrift zur juristischen Absicherung als so genannte
Referenzmethode angegeben. Kommt es nach Muschelkonsum zu Vergiftungen, kann der
Vertreiber der Meerestiere nicht belangt werden, wenn der Tierversuch durchgeführt wurde.
Gemäß der EU-Tierversuchsrichtlinie 86/609 dürfen Tierversuche nur durchgeführt
werden, wenn das Ergebnis nicht durch eine andere, wissenschaftlich zufriedenstellende,
vertretbare und praktikable Methode erzielt werden kann. Das EU-Recht schreibt also
absurderweise einen Tierversuch vor und verbietet ihn gleichzeitig.
Rechtsvorschriften in Deutschland
In Deutschland wurden die EU-Vorgaben in der Fisch-Hygiene-Verordnung umgesetzt, laut
der sowohl Tierversuch als auch tierversuchsfreie Methode erlaubt sind. Tatsächlich wurde
der "Maus-Bioassay" aber seit Ende der 80er-Jahre nicht mehr durchgeführt, da
die physikalisch-chemischen Analyseverfahren wesentlich schnellere und genauere Ergebnisse
liefert als der Tierversuch. Außerdem sind nach dem Deutschen Tierschutzgesetz
Tierversuche nicht erlaubt, wenn der verfolgte Zweck auch auf andere Weise erreicht werden
kann.
Aus Gründen einer verbesserten Verbrauchersicherheit schreibt das deutsche Recht für
die Muschelgifte DSP-Gruppe einen wesentlich niedrigeren Wert vor, als die EU (400 µg/kg
statt 800 µg/kg Muscheln). Diese geringe Menge Gift kann mit den In-vitro-Methoden
problemlos aufgespürt werden, nicht aber mit dem Mäuseversuch.
Regelung in anderen Ländern
Abweichend von den EU-Vorgaben wird der Test in Großbritannien an zwei statt an drei
Mäusen durchgeführt. Sie werden zudem für die Dauer des Versuchs betäubt. In den
Niederlanden wird auf DSP tierversuchsfrei getestet und für den Nachweis auf PSP wird ein
Rattenversuch durchgeführt, wobei nicht gewartet wird, bis sich die Tiere zu Tode
gequält haben. In Frankreich wurden bis 2001 Austern gar nicht getestet. In Neuseeland
werden ausschließlich chemisch-physikalische Verfahren angewandt.
Der EU-Wahnsinn
Das Lebensmittel- und Veterinäramt der Europäischen Kommission (FDO) in Dublin
überwacht die Einhaltung von EU-Recht in den Mitgliedsstaaten. Bei einer Inspektion in
den Jahren 2001 und 2002 stellte die Behörde fest, dass Deutschland gegen EU-Recht
verstößt, weil hier Muscheln nicht ordnungsgemäß im Mäuse-Test getestet werden. Auch
Großbritannien, die Niederlande und Frankreich erhielten die Aufforderung, den
Tierversuch nach den Vorgaben der EU durchzuführen. Die Bundesregierung weigert sich
bislang hartnäckig, der Brüsseler Behörde Folge zu leisten, da aus ethischen,
wissenschaftlichen und rechtlichen Gründen ein einmal abgeschaffter Tierversuch nicht
wieder eingeführt werden kann. Die sehr viel bessere tierversuchsfreie Methode hat sogar
einige Vergiftungsfälle bei importierten Muschelprodukten verhindern können, die mit dem
Mäuse-Test in anderen Ländern getestet worden waren, aber trotzdem Gifte enthielten.
Logisch wäre es, wenn nicht Deutschland seine Rechtsvorschriften ändern müsste,
sondern die EU ihre. Der Maus-Bioassay muss aus dem EU-Recht gestrichen werden. Damit
wäre nicht nur die Wiedereinführung eines einmal abgeschafften Tierversuchs in
Deutschland zu verhindern, sondern Tausenden Mäusen würde in ganz Europa ein qualvoller
Tod erspart werden.
Warum werden die Gesetze nicht einfach geändert?
Der Mäuseversuch ist grausam, ungenau und nicht empfindlich genug, geringe Mengen Gift
zu entdecken. Die In-vitro-Methoden tragen zu einer erhöhten Verbrauchersicherheit und
zum verbesserten Tierschutz bei. Die EU tut sich trotzdem schwer, ihre Gesetze kurzfristig
zu ändern. Warum? Im Folgenden sind die Scheinargumente der EU sowie die Antworten dazu
aufgelistet.
- Die In-vitro-Methoden sind nicht validiert, d.h. ihre Qualität wurde nicht
offiziell überprüft.
Die tierversuchsfreien Tests werden seit Jahrzehnten in Deutschland und Neuseeland
routinemäßig eingesetzt, trotzdem verlangt die EU absurderweise einen Vergleich mit dem
Mausversuch, der aber selbst nie validiert wurde.
- Beim Auftauchen von neuen Toxinen stehen keine Referenzmaterialien zur Verfügung,
d.h. für die HPLC und MC-LC-Methoden gibt es keine bekannten "Fingerabdrücke"
zum Vergleich.
Die Referenzmaterialien müssen umgehend erstellt werden. Außerdem stellt sich die Frage,
ob immer wieder neue exotische Meerestiergerichte in die EU eingeführt werden müssen.
- Vorhandene Referenzmaterialien werden aufgrund von Terrorismusbekämpfungsgesetzen
nicht an Labors verschickt, da Missbrauch befürchtet wird. Muschelgifte gehören zu den
giftigsten Substanzen, die es gibt.
Die immense Tierqual darf aber nicht wegen logistischer Probleme verlängert werden.
- Kein offizieller Grund, aber: hinter dem Mäuse-Bioassay stehen enorme
wirtschaftliche Interessen. Die Versuchstierzüchter haben regelmäßige Abnehmer für
ihre Mäuse, die Auftragslabors haben eine konstante, lukrative Einnahmequelle. Müssen
sie auf die HPLC/MC-LC-Methoden umsteigen, haben sie zunächst hohe Anschaffungskosten
für die Geräte und außerdem personelle Probleme, denn die Geräte können nicht von
Tierpflegepersonal bedient werden.
Wirtschaftliche Interessen sind aus rechtlicher Sicht kein Grund, einen längst
ersetzbaren Tierversuch weiterzuführen.
Schritte in die richtige Richtung
Innerhalb der EU wird derzeit diskutiert, die Grenzwerte für das DSP-Muschelgift nach
unten zu schrauben, um die Verbrauchersicherheit zu erhöhen. Der Mäuseversuch würde
sich damit für DSP erledigen, denn mit ihm können diese geringen Mengen Gift nicht
aufgespürt werden. Außerdem wird diskutiert, für den Nachweis des PSP-Giftes eine
In-vitro-Methode als Referenzmethode zuzulassen.
Die EU-Kommission bewegt sich, doch viel zu langsam. Die ersten Schritte in die
richtige Richtung sind auf zahllose Proteste verschiedener Tierschutz- und
Tierrechtsorganisationen in Europa sowie die Arbeit von ZEBET (Zentralstelle zur Erfassung
und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch) zurückzuführen.
Weiterer Druck auf die EU ist unbedingt nötig!
Bitte machen Sie mit!
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