Kosmetik ohne Tierversuche
Nach jahrelangem Kampf sind seit 11. März 2009 die meisten Tierversuche zur Entwicklung und Herstellung von Kosmetika in der Europäischen Union endlich verboten. Dies betrifft sowohl die Rohstoffe als auch das fertige Endprodukt. An Kaninchen wurde in diesem Bereich u. a. der sogenannte Draize-Test zur Feststellung der augen- und schleimhautreizenden Wirkung einer Substanz durchgeführt. Bei diesem sehr schmerzhaften Test wurde die Substanz auf die Hornhaut der Augen und die Lidbindehäute aufgebracht. Je nach Substanz führte dies zu starken Verätzungen. Auch zur Prüfung, ob eine Substanz die Haut schädigt, wurden Kaninchen verwendet, denen die Prüfsubstanz auf die geschorene Haut aufgetragen wurde.
Nach der EU-Kosmetikrichtlinie sind solche Versuche seit dem 11. März 2009 für Kosmetika verboten. Werden Substanzen jedoch für andere Zwecke – z. B. in der Industrie – verwendet, fallen sie unter die EU-Chemikalienverordnung (REACH), die Tierversuche weiterhin erlaubt. Der Kampf und das Engagement der Tierversuchsgegner und Tierrechtler sind daher weiterhin notwendig, damit sämtliche Tests zur Prüfung von Chemikalien und anderen Substanzen künftig tierversuchsfrei durchgeführt werden.
Foto: A. Farkas/afi
Die nach dem 11. März 2009 für Kosmetika noch zulässigen Testreihen mit Tieren sind ab dem 11. März 2013 verboten. Weitere ausführlich Informationen zum Thema Kosmetik ohne Tierversuche:
http://www.tierrechte.de/p10002000x1047x1.html
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