Kosmetika und Chemikalien
Kosmetik-Rohstoffe und fertiges Kosmetik-Endprodukt werden einer ganzen Reihe von Tests unterzogen, um Gesundheitsschädigungen des Menschen zu vermeiden. So wird z. B. getestet, ob eine Substanz krebserregend ist, das Erbgut oder die Nachkommen schädigt, ob sie bei Verabreichung auf die Haut unter Sonnenlicht eine schädliche Wirkung hat oder ob eine wiederholte Verabreichung Nebenwirkungen hat.
Tierversuche für das Endprodukt sind in der EU seit 2004 verboten. Für die Rohstoffe und Einzelbestandteile sind die meisten Tierversuche seit dem 11. März 2009 ebenfalls verboten; die bislang noch erlaubten Experimente dürfen ab dem 11. März 2013 nicht mehr durchgeführt werden. Jeweils zeitgleich gilt auch ein Vermarktungsverbot von Produkten, bei denen die Tests an Tieren vorgenommen wurden.
Auch Kaninchen wurden in solchen Versuchen für kosmetische Produkte eingesetzt, z. B. zur Prüfung der Giftigkeit bei einmaliger Verabreichung oder im Draize-Test. Für Kosmetika sind solche Versuche seit dem 11. März 2009 verboten. Werden Substanzen aber nicht in Kosmetika, sondern in Chemikalien oder in der Industrie verwendet, werden sie nach EU-Chemikalienrecht (REACH) getestet, das weiterhin Tierversuche erlaubt. Tierversuchsgegner und Tierrechtler kämpfen weiter dafür, dass sämtliche Tests an Tieren verboten und durch tierfreie Verfahren ersetzt werden.
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